Neue Coronaschutzverodnung – 3G Regeln

Schwimmen im TV Refrath
20. August 2021
Refrather Läufer mit PB Festival am 1. Tag der GL-Bahnlaufserie
20. August 2021

Neue Coronaschutzverodnung – 3G Regeln

Die gute Nachricht vorneweg: Wir dürfen weiterhin Sport treiben, trainieren und an unserer Gesundheit arbeiten.
Ab dem 20.08.2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung, das bedeutet folgendes:
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35.
Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen.
Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die neuen Regelungen ab Freitag, den 20.08.2021 einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.
Damit gelten die 3-G-Regeln (geimpft, getestet, genesen) für alle im Rahmen der Sportausübung (einschließlich ÜL) in Innenräumen, Listen zur Nachverfolgung sind nicht mehr vorgesehen.
Für Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gilt aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen, dass sie als getestete Personen zählen, ab 15 Jahren benötigen die Kinder einen Schülerausweis als Nachweis.
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